Parndorf, Jänner 2010
Umfang und Geltungsbereich:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Fuchs gelten für alle Dienstleistungen die
wir unserem Auftraggeber gegenüber erbringen. Sie gelten
auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf
Bezug genommen wird. Diese AGB's gelten auch für unsere Subfirmen wenn diese
Leistungen in unserem Namen an unsere Auftraggeber erbringen.
Geschäftsabschluss:
Mit der mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung
haben Sie einen rechtskräftigen Geschäftsabschluss getätigt. Wenn Sie aus
irgendwelchen Gründen vom Vertrag zurücktreten, können Kosten für Sie
entstehen.
Bei einem Rücktritt mindestens 24 Stunden vor Arbeitsbeginn werden nur
an uns gerichtete Stornokosten aus diesem Geschäft an den Kunden
weiterverrechnet.
Erfolgt der Rücktritt erst unmittelbar vor Arbeitsbeginn, werden zusätzlich
10% des vereinbarten Preises und Anreisekosten in Rechnung gestellt.
Mit schriftlicher oder mündlicher Auftragserteilung bestätigt der
Auftraggeber die Nutzungsberechtigung über das entsprechende Grundstück zu
haben.
Ebenso bestätigt der Aufraggeber das Vorhandensein einer allenfalls
notwendigen Rodungs- oder Fällungsgenehmigung.
Bei Auftragsvergabe ohne Berechtigung oder ohne Genehmigung, trägt er
Auftraggeber sämtliche daraus resultierenden Kosten, Unkosten,
Ersatzansprüche,
Verwaltungsabgaben und eventuelle Strafen. Die Firma Fuchs und deren
Subunternehmer sind jedenfalls schadlos zu halten.
Preise:
Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, die auf jedem
Anbot und jeder Rechnung extra ausgewiesen wird.
Sämtliche Preise sind pauschal, werden vor Beginn der Arbeiten vereinbart
und gelten bei Geschäftsabschluss für beide Seiten verbindlich.
Arbeitsbeginn:
Arbeitsbeginn jeweils nach Vereinbarung.
Fertigstellung:
Alle Arbeiten werden zu einem vorher festgelegten Termin fertig
gestellt.
Witterungsbedingte Verzögerungen und "Höhere Gewalt" verlängern den Fertigstellungstermin.
Subfirmen:
Wir behalten uns das Recht vor, erteilte Aufträge ganz oder teilweise, zu
den geltenden Bedingungen an andere Firmen weiterzugeben.
Umweltbelastungen:
Die meisten unserer Arbeiten verursachen Lärm, Staub und Gestank.
Obwohl wir versuchen diese so gering wie möglich zu halten, müssen diese bis
zum gesetzlich erlaubten Ausmaß vom Auftraggeber akzeptiert werden.
Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn über die bevorstehenden
"Belästigungen."
Alle von den üblichen Ruhezeiten abweichende Regelungen und Vorschriften
sind uns vor Anbotstellung, spätestens aber vor Arbeitsbeginn zur Kenntnis
zu bringen.
Gefahrenbereich:
Auf öffentlichen Flächen wird der Gefahrenbereich von uns
abgesichert und eventuell auch gesperrt,
notwendige Halteverbote und Straßensperren organisiert.
Auf privaten Flächen hat der Auftraggeber für die Freihaltung des
Gefahrenbereiches zu sorgen und insbesonders den Zutritt für Kinder und
Haustiere unmöglich zu machen.
Schäden:
Alle Schäden die durch unser Handeln verursacht werden, werden
wieder behoben, sofern es sich um vermeidbare Schäden handelt.
Die Behebung von Bagatellschäden wie z.B. an Rasenflächen erfolgt nur nach
vorheriger Vereinbarung.
Alle schützenswerte Sachen und Pflanzen die sich im Gefahrenbereich befinden,
sind uns vor Anbotstellung, spätestens aber vor Arbeitsbeginn
anzuzeigen und erforderlichenfalls zu markieren.
Auch auf nicht sichtbare unterirdische bauliche Einrichtungen ist
hinzuweisen, insbesondere Kanal und Bewässerungsanlagen.
Bei Nichteinhaltung dieser Hinweispflicht kann keine Gewährleistung
übernommen werden.
Haftpflicht:
Alle Schäden die wir nicht selbst beheben können sind durch eine
Haftpflichtversicherung gedeckt.
Im Falle eines Falles wird eine unverzügliche Schadensregulierung
angestrebt.
Bezahlung:
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
Alle Zahlungen sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
Unberechtigte Skontoabzüge werden ausnahmslos nachverrechnet.
Bei Zahlungsverzug erfolgt eine spesenfreie Mahnung. Die zweite Mahnung
beinhaltet 10.-Euro Spesen, eine Nachfrist von 5 Tagen und wird
eingeschrieben ausgesendet. Bei Nichteinhaltung dieser Nachfrist wird der
gesamte Rechnungsbetrag plus sämtlicher Spesen einem Inkassobüro übergeben.
Datenschutz
Alle Kundendaten werden nur für die Abwicklung unserer
Dienstleistungen verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur auf ausdrücklichem Wunsch zum
Zwecke der Weitervermittlung an unsere Partnerfirmen.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme
|