Baumschutz in Wien

Holzschlägerung
Johann Fuchs
Baumfällungen

   
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In Wien unterliegen alle Bäume mit einem Stammumfang ab 40 cm (in 1 Meter Höhe)
dem Wiener Baumschutzgesetz.

wichtigste Ausnahmen:
Obstbäume,  Bäume in Kleingartenanlagen, Bäume im forstrechtlichen Sinn

Alle anderen dürfen nur nach Erteilung einer Bewilligung durch das
zuständige Magistratische Bezirksamt gefällt werden.

Antragsformular als    PDF-Datei     oder als   Word-Dokument

Gerne übernehmen wir für Sie auch die Antragstellung
Dauer des Genehmigungsverfahrens:  ca. 4 - 6 Wochen

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© 2010 Johann Fuchs         [zurück]       [Kontakt]       [vorwärts]         Letzte Aktualisierung: 22.02.2012